Stufe III Überwachung
Überwachung
Überwachung des Schuldners (Titelüberwachung)
Nutzen Sie Ihre zweite Chance, lassen Sie Ihre Titel überwachen!
Wir führen u.a. nachfolgende Maßnahmen durch:
- Anschriftenermittlung (Gewerbeämter, Einwohnermeldeämter, Handelsregister, SCHUFA)
- Telefoninkasso
- Zwangsvollstreckungsauftrag
- Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Antrag auf erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Kontopfändung
- Lohn-/Gehaltspfändung
- Pfändung von Steuerrückerstattungsansprüchen beim Finanzamt
- Betrugsanzeige
- Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
- Verhaftungsantrag
- Insolvenzanmeldung Überwachung bis zur Verjährung nach 30 Jahren
Der Auftraggeber trägt die entstehenden Gebühren sowie Auslagen und bestimmt selbst welche Maßnahmen wie oft eingeleitet werden sollen.
Im Erfolgsfall berechnen wir 25% Erfolgshonorar. *
Für die Bearbeitung von Forderungen im Ausland gilt unser Angebot:
Alle Auslagen und Gebühren tragen Sie.
Im Erfolgsfall berechnen wir 30% Erfolgshonorar. *
Selbstverständlich haben Sie jederzeit das Recht, den an uns gegebenen Überwachungsauftrag zurückzuziehen.
Wir müssen Ihnen dann die bis dahin angefallenen nachweisbaren Auslagen sowie ein einmaliges Honorar in Höhe von 10% * der beizutreibenden Hauptforderung in Rechnung stellen.
* zzgl. Mehrwertsteuer
"Zusammenkommen ist ein Anfang.
Zusammenbleiben ist ein Fortschritt.
Zusammenarbeiten ein Erfolg."
(Henry Ford)